Bestimmungen und Reservierungen
Um Ihnen einen ruhigen, stressfreien und sicheren Urlaub zu ermöglichen, haben wir Regeln für Ihren Aufenthalt entwickelt.
Wir bitten Sie, die nachstehenden Bestimmungen und die Mietbedingungen für das Haus Lasówka 20 c zu lesen.
Eine Reservierung ist gleichbedeutend mit der Annahme der Mietordnung des Hauses und seiner Nutzungsregeln.
REGELUNGEN FÜR RESERVIERUNG, ZAHLUNG UND NUTZUNG
HOME Lasówka 20. Jh
Definitionen:
Vermieter - Eigentümer des Hauses Lasówka 20 c
Mieter – die Person, die das Haus Lasówka 20 c mietet, sowie alle Begleitpersonen, die sich auf dem Grundstück aufhalten
§1
RESERVIERUNG UND ZAHLUNGEN
1. Diese Bestimmungen legen die Bedingungen fest, unter denen Sie eine Reservierung vornehmen und das Haus Lasówka 20 c mieten können.
Eine Reservierung ist gleichbedeutend mit der Annahme der Bestimmungen dieser Geschäftsordnung.
2. Die Miete gilt für das gesamte Haus für maximal 10 Personen. Mindestmietdauer: 2 Tage. In den Sommer- und Winterferien wird ein ganzwöchiger Aufenthalt bevorzugt und Wochenendaufenthalte sind nur möglich, wenn keine anderen Reservierungen vorliegen.
3. Vorreservierung. Eine Vorreservierung ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Bitte geben Sie bei der Vorreservierung das Datum Ihres Aufenthalts und die Anzahl der Personen an. Die Erstreservierung erfolgt nach Bestätigung der Verfügbarkeit des Hauses und einer eindeutigen Mietbereitschaftserklärung.
Die Erstreservierung ist 24 Stunden gültig.
4. Die garantierte Reservierung erfolgt nach Zahlung der Anzahlung für den Aufenthalt. Ab dem Zeitpunkt der ersten Reservierung beträgt die Frist für die Zahlung der Anzahlung 48 Stunden. Die Anzahlung beträgt 30 % des Gesamtbetrages des Aufenthalts. Die Reservierung gilt als bestätigt, nachdem der Zahlungs-/Überweisungsbeleg übermittelt wurde oder der Betrag dem Bankkonto gutgeschrieben wurde.
5. Nachdem die Anzahlung erfasst bzw. die Überweisungsbestätigung versendet wurde, wird eine E-Mail mit der Bestätigung der Reservierung an die Person, die die Reservierung vorgenommen hat, gesendet.
6. Die Anzahlung wird auf das Bankkonto 05 1140 2004 0000 3102 7672 6383 überwiesen. Der Übertragungstitel sollte Folgendes enthalten: Vor- und Nachname des Mieters, Kontakttelefonnummer, Aufenthaltsdatum von... bis...
7. Im Falle eines vollständigen Rücktritts des Mieters vom Aufenthalt aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen, wird die Kaution nicht zurückerstattet.
8. Der Restbetrag für den Aufenthalt, einschließlich der Anzahlung, muss bis zu 5 Werktage vor Anreise per Überweisung (im Voraus) bezahlt werden.
9. Die Kaution in Höhe von 500 PLN wird für die Dauer des Aufenthalts erhoben und dient als Sicherheit für den Fall, dass während des Aufenthalts Schäden entstehen. Die Kaution wird am Tag des Verlassens des Hauses durch den Mieter zurückerstattet, sofern der technische Zustand aller zur Ausstattung des Hauses gehörenden Gegenstände sowie des Gebäudes selbst und der dazugehörigen Fläche nicht schlechter ist als zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe des Objekts dem Mieter übergeben.
§2
AUFENTHALT UND UNTERKUNFT
1. Der Tag beginnt um 17:00 (Ankunft) und endet um 10:00 (Abfahrt).
2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die voraussichtliche Ankunftszeit im Haus spätestens 2 Stunden vor der Ankunft mitzuteilen.
3. Ist eine Anreise zum vereinbarten Termin nicht möglich, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Mieter unverzüglich telefonisch mitzuteilen.
4. Eine frühere Anreise (vor 15:00 Uhr) muss mindestens 1 Tag im Voraus mit dem Vermieter vereinbart werden.
5. Verkürzt der Mieter die Aufenthaltsdauer, wird der Betrag für die nicht in Anspruch genommene Zeit nicht zurückerstattet.
6. Erscheint der Mieter nicht zum geplanten Termin, wird die durch die Anzahlung garantierte Reservierung automatisch um 10:00 Uhr des nächsten Tages storniert und die Anzahlung wird nicht zurückerstattet. Der Restbetrag wird innerhalb von 3 Werktagen auf Ihr Konto überwiesen.
7. Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts ist nur möglich, wenn das Haus nicht bereits von anderen Gästen gebucht wurde.
8. Die Unterbringung und Abreise erfolgt im Haus im Beisein des Vermieters oder einer von ihm beauftragten Person.
9. Der Mieter kann das Haus nicht an andere Personen verleihen oder untervermieten.
10. Der Aufenthalt von mehr als 10 Personen im Haus und auf dem Grundstück ist nur mit Zustimmung des Vermieters gestattet.
11. Bei Überschreitung der angegebenen Personenzahl im Haus (ohne Zustimmung und Wissen des Vermieters) behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag mit allen Konsequenzen sofort zu kündigen, ohne dass eine Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts erforderlich ist.
12. Nach der Ankunft, jedoch vor dem Einzug, ist der Mieter verpflichtet, das Haus abzuholen, d. h. die Möbel, Fenster, Duschkabine und andere Geräte im Haus zu überprüfen.
13. Beanstandungen von Schäden sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Der Vermieter räumt die Möglichkeit ein, Schäden am sogenannten Schaden festzustellen versteckt. Das Fehlen einer Stellungnahme des Mieters zu solchen Schäden innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Schlüssel bedeutet, dass der Mieter keine Einwände gegen die gesamte Einrichtung hat und alle Geräte und Möbel in der Menge vorhanden sind, die der Ausstattungsliste entspricht, und in gutem Zustand sind.
14. Der Mieter trägt die volle finanzielle Verantwortung für Schäden oder Zerstörungen an der Ausstattung und den technischen Geräten des Hauses, die während des Aufenthalts entstanden sind, unabhängig davon, ob diese auf vorsätzliches oder unabsichtliches Verschulden zurückzuführen sind.
15. Der Mieter trägt die alleinige und volle Verantwortung für die bei ihm wohnenden Personen (einschließlich Kinder).
16. Die Nutzer der Anlage sind zur Einhaltung der Brandschutzvorschriften verpflichtet.
17. An sichtbarer Stelle im Haus sind Feuerlöscher vorhanden, die im Brandfall genutzt werden sollten und der Vermieter unverzüglich über den Vorfall informiert werden sollte. Im Erdgeschoss befindet sich der Feuerlöscher im Flur, im ersten Stock im Flur. Für den ungerechtfertigten Einsatz eines Feuerlöschers werden dem Mieter 200 PLN und 500 PLN für die Reinigung des Hauses in Rechnung gestellt.
18. Das Rauchen ist im Haus strengstens untersagt.
19. Aus Gründen des Brandschutzes dürfen Sie im Haus keine mit Strom oder Gas betriebenen Geräte oder Geräte verwenden, die nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören und von denen eine Brandgefahr ausgehen kann, z. B. Elektroheizungen, Heizkörper, Gas Brenner. Es ist verboten, brennbare Materialien, Sprengstoffe und Materialien mit unangenehmem Geruch in das Haus zu bringen.
20. Für die Verbrennung im Kamin wird ausschließlich das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Holz verwendet.
21. Das Trocknen nasser Kleidung an Heizkörpern im Wohnzimmer, Flur und in den Schlafzimmern ist verboten. Zu diesem Zweck gibt es im Badezimmer einen Heizkörper, der an diese Art von Bedürfnissen angepasst ist.
22. Wir erinnern Sie daran, beim Grillen die Gesundheits- und Sicherheitsregeln zu beachten. Da das Haus aus Holz ist, zünden Sie den Grill bitte außerhalb des überdachten Teils des Hauses an.
23. Der Mieter ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht berechtigt, Reparaturen, Ausgaben oder Änderungen am Haus vorzunehmen. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen oder Aufwendungen zu informieren.
24. Bei technischen Störungen wird der Mieter gebeten, diese schnellstmöglich dem Vermieter zu melden, damit eine entsprechende Reaktion und Maßnahme möglich ist.
25. Der Vermieter haftet nicht für vorübergehende Unannehmlichkeiten bei unabhängigen Lieferanten, die beispielsweise durch vorübergehenden Stromausfall verursacht werden.
26. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus seiner Beschaffenheit und seinem Zweck entsprechend zu nutzen. Bitte tragen Sie im Haus bequemes Schuhwerk (bitte insbesondere keine Schuhe wie Bergschuhe, Skischuhe, Snowboardstiefel oder andere Stiefel tragen, die die Holzoberfläche der Treppe und des Bodens zerkratzen oder beschädigen könnten).
27. Der Mieter sollte jedes Mal, wenn er das Haus verlässt, überprüfen, ob die Tür verschlossen ist. Für zu Hause zurückgelassene Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.
28. Das Parken von Autos ist nur an einem vom Objektverwalter angegebenen Ort möglich. Der Parkplatz ist ein unbewachter Parkplatz. Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Zerstörung von Kraftfahrzeugen oder anderen Fahrzeugen des Mieters.
29. Verstößt der Mieter erheblich gegen den Frieden und/oder das Wohl der Nachbarn und hält er sich nicht an allgemeingültige Regeln des Zusammenlebens zwischen Menschen, sowie im Falle eines berechtigten Eingriffs durch den Einsatz der Polizei, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter zu kündigen Aufenthalt im Haus und ist nicht verpflichtet, die nicht genutzte Aufenthaltsdauer zu erstatten.
30. Der Mieter ist verpflichtet, das Haus in seinem ursprünglichen Zustand zu erhalten und zurückzugeben, wozu insbesondere gehört, das Geschirr und die Küchengeräte vor dem Verlassen gespült zu lassen, den Kühlschrank von Lebensmitteln zu entleeren und in einwandfreiem Zustand zu hinterlassen sowie die Umgebung zu verlassen das Haus im Originalzustand. Die Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtung hat zur Folge, dass 300 PLN von der Reinigungskaution abgezogen werden.
31. Der Aufenthalt mit Haustieren ist mit dem Vermieter abzustimmen.
32. Der Besitzer ist für das Tier verantwortlich. Er ist verpflichtet, auf dem Betriebsgelände für Sauberkeit und Ruhe zu sorgen. Der Besitzer muss die volle Kontrolle über das Tier haben. Es ist notwendig, ein Gesundheitszeugnis des Hundes mit aktuellen Impfungen mitzuführen. Der Eigentümer ist verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Tieres im Haus und auf dem Grundstück zu säubern. Für durch das Tier verursachte Schäden ist der Eigentümer verantwortlich.
§3
VERSICHERUNG
Der Preis der vom Vermieter von Dom Lasówka 20c erbrachten Dienstleistungen beinhaltet keine Versicherung. Die Nutzung der Dienste erfolgt auf eigene Gefahr durch den Mieter. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Verletzungen, Beschädigungen oder Zerstörungen von Eigentum (Gesundheits- und Eigentumsschäden Dritter), einschließlich Diebstahl von Gepäck während des gesamten Aufenthalts.


